Résumé
Weil Helmut Feldmann an einer unheilbaren Lungenkrankheit leidet, zieht er vors Bundesverfassungsgericht und fordert das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Seine Klage hat Erfolg: Mit Urteil vom 26. Februar 2020 stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass es ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben gibt.